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AKTUELLES

Liebe Tegernseer Mitbürgerinnen und Mitbürger!

Aus aktuellem Anlass veröffentlichen wir das Antwortschreiben des Bayerischen Staatsministers Fahrenschon vom 22. Juli 2010 bzgl. des geplanten Seeuferwegs
in der Stadt Tegernsee bzw. unser Schreiben vom 22.11.2009.

 

Mitglieder des Stadtrates der Stadt Tegernsee                                        Tegernsee, 20.11.2009

Max Stühler           Andreas Obermüller          Anton Lengmüller
Peter Hollerauer    Andrea Köstler   

 

Herrn Staatsminister Georg Fahrenschon
Bayer. Staatsministerium der Finanzen
Postfach 22 00 03
80535 München

 

Planung und Bau weiterer uferparalleler Seestege in der Stadt Tegernsee
 

Sehr geehrter Herr Staatsminister Fahrenschon,

wir wenden uns an Sie, weil die staatliche Seenverwaltung in Ihrem Zuständigkeitsbereich liegt.

Die Stadt Tegernsee hat nach der Seestegverbindung vom Rathaus bis zur Seeanlage Länd jetzt einen Stegabschnitt beim Cafe am See fertiggestellt. Die Ausführung erfolgte planabweichend, was aber offenbar für keine der beteiligten Behörden ein Problem darstellte.

Nun soll ein weiterer Abschnitt gebaut, bzw. zunächst geplant werden. Die Ausführung soll ebenfalls parallel zum Ufer erfolgen, weil bei den Grundanliegern kein Wegerecht erworben wurde. Dieser Steg mit ca. 185 m Länge wird also komplett auf einer Fläche errichtet, die sich nach unserer Auffassung im Eigentum des Freistaats Bayern befindet. Skizze liegt bei (Anlage).

Ein Teil des neuerlichen Stegvorhabens wird direkt vor bestehender Bebauung liegen, die bis an die Wasserlinie reicht, der weitaus größere Teil aber vor unbebauten Flächen. Der Zugang zum See nach Art. 141 (3) Bayer. Verfassung ist in Tegernsee jetzt schon weitgehend gewährleistet.

Es gibt daher keinen Zweifel, dass das geplante Vorhaben der Stadt Tegernsee erhebliche Fragen zum Landschafts-, Natur- und Gewässerschutz aufwirft, ganz abgesehen von der Wirkung als Präzedenzfall für andere Gemeinden am Tegernsee und anderen bayerischen Seen.

Wir, die unterzeichneten Stadträte der Stadt Tegernsee, haben größte Bedenken gegen eine weitere Verbauung des Seeufers. Mittlerweile ist der Anteil des durch Stege zugebauten Seeufers am Tegernsee beträchtlich. Bereits die jetzt bestehenden Stege stellen optisch das äußerste Maß an gerade noch vertretbarer Belastung dar.

Der ebenfalls in Art. 141 (3) BayVerf geforderte pflegliche Umgang mit der Natur ist durch weitere Bebauung nicht mehr gegeben.

Bereits die existierenden Stege verändern die Ufersilhouette von Tegernsee, die über viele Jahrzehnte entstanden ist, ganz erheblich. Wenn das neuerliche Vorhaben realisiert wird, wird der sensible Uferbereich von der Seesauna bis zum Rathaus mit dem gerüstartigen Gebilde umzogen sein, insgesamt ca. 325 Meter, davon ca. 140 Meter bereits bestehend.

Die zu erwartende Frequentierung des Stegs wird zu einer weiteren Belastung des Tegernsees führen. In der Stellungnahme der Seenverwaltung zur Umwidmung einer Bootshütte am Hotel Terrassenhof in Bad Wiessee vor einigen Monaten zu einer Festhütte wurde darauf hingewiesen, dass die Belastung des Tegernsees das Höchstmaß des Erträglichen bereits erreicht hat. Dabei ging es um eine schon existierende Bootshütte und nicht um ein zusätzliches Gebilde. Beantragt wurde die Änderung des Flächennutzungsplans. Ein Auszug des Schreibens liegt als Anlage bei.

Nach dieser wohlbegründeten Stellungnahme durch die Seenverwaltung hoffen wir auf die konsequente Beibehaltung dieser Linie.

Ungeachtet des Rechts auf kommunale Selbstverwaltung, das wir als gewählte Volksvertreter sehr hoch schätzen, sehen wir einen großen Teil der Verantwortung für die Erhaltung der Schönheit des Tegernsees bei übergeordneten staatlichen Stellen.